Elektromobilität der SEW Stromversorgungs-GmbH ab 01.07.2011
Gegen Vorlage einer Originalrechung ab 01.07.2011 über den Kauf
eines Fahrrades mit Elektrounterstützungsantrieb, erhält jeder Kunde
der SEW Stromversorgungs-GmbH einmalig eine Förderbetrag von
70 €, dieser wird von der Jahresabrechnung im Januar abgezogen.
Damit will die SEW Stromversorgungs-GmbH die Elektromobilität
fördern und einen weiteren Beitrag zum Umweltschutz leisten sowie
eine Alternative zum Auto attraktiv machen.
Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie uns an: 08122 / 9827-0