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Allgemeine Strom-Tarife
Abgaben und SteuernPreisblatt zum Allgemeinen Tarif bzw. Grundversorgung und Ersatzversorgung gültig ab 01.01.2011 Die Verbrauchspreise, die Arbeitspreise und der Höchstpreis dieses Preisblattes enthalten die Stromsteuer von 2,05 Cent/kWh, mit Umsatzsteuer 2,44 Cent/kWh, sowie die Belastungen aus dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) in Höhe von 3,53 Cent/kWh, mit Umsatzsteuer 4,20 Cent/kWh, und dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) in Höhe von 0,03 Cent/kWh, mit Umsatzsteuer 0,04 Cent/kWh, sowie die Höchstsätze für Konzessionsabgabenzahlungen
Vereinbarungen mit Gemeinden, dass keine oder niedrigere Konzessionsabgaben gezahlt werden, genießen Vorrang. Die Verbrauchspreise, die Arbeitspreise und der Höchstpreis werden dann in diesen Gemeinden entsprechend herabgesetzt. Soweit bei Kunden des Produzierenden Gewerbes bzw. der Land- und Forstwirtschaft die nach Stromsteuergesetz ermäßigte Stromsteuer von 1,23 Cent/kWh, mit Umsatzsteuer 1,46 Cent/kWh greift, werden die Verbrauchspreise, die Arbeitspreise und der Höchstpreis bei diesen Kunden entsprechend herabgesetzt. Die Gebühr für eine erneute Zahlungsaufforderung (Mahnung) beträgt 6,00 Euro. Die Kosten für Nachinkasso je Inkassofall werden mit 61,46 Euro berechnet. Für die Einstellung der Versorgung mit der Wiederaufnahme der Versorgung wird eine Gesamtgebühr von 122,92 Euro erhoben. Alle mit Umsatzsteuer genannten Preise und Angaben sind auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet. Umsatzsteuer: 19% ab 01.01.2007 |