Abgaben und Steuern

Die Verbrauchspreise, die Arbeitspreise und der Höchstpreis dieses Preisblattes enthalten die Stromsteuer von 2,05 Cent/kWh, mit Umsatzsteuer 2,44 Cent/kWh, sowie die Belastungen aus dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) in Höhe von 3,53 Cent/kWh, mit Umsatzsteuer 4,20 Cent/kWh, und dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) in Höhe von 0,03 Cent/kWh, mit Umsatzsteuer 0,04 Cent/kWh, sowie die Höchstsätze für Konzessionsabgabenzahlungen
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an Gemeinden bis 25.000 Einwohner: 1,32 Cent/kWh, mit Umsatzsteuer 1,57 Cent/kWh,
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an Gemeinden bis 100.000 Einwohner: 1,59 Cent/kWh, mit Umsatzsteuer 1,89 Cent/kWh,
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bzw. bei Wahl der Schwachlastregelung in der Niedertarifzeit sowie bei Wahl der Regelung für Wärmepumpen und andere unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen: 0,61 Cent/kWh, mit Umsatzsteuer 0,73 Cent/kWh.

Vereinbarungen mit Gemeinden, dass keine oder niedrigere Konzessionsabgaben gezahlt werden, genießen Vorrang. Die Verbrauchspreise, die Arbeitspreise und der Höchstpreis werden dann in diesen Gemeinden entsprechend herabgesetzt.

Soweit bei Kunden des Produzierenden Gewerbes bzw. der Land- und Forstwirtschaft die nach Stromsteuergesetz ermäßigte Stromsteuer von 1,23 Cent/kWh, mit Umsatzsteuer 1,46 Cent/kWh greift, werden die Verbrauchspreise, die Arbeitspreise und der Höchstpreis bei diesen Kunden entsprechend herabgesetzt.

Die Gebühr für eine erneute Zahlungsaufforderung (Mahnung) beträgt 6,00 Euro.
Die Kosten für Nachinkasso je Inkassofall werden mit 61,46 Euro berechnet.

Für die Einstellung der Versorgung mit der Wiederaufnahme der Versorgung wird eine Gesamtgebühr von 122,92 Euro erhoben.

Alle mit Umsatzsteuer genannten Preise und Angaben sind auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet.

Umsatzsteuer: 19% ab 01.01.2007