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Regenerative Einspeisungen
Zusammenstellung der für Zwecke der Abwicklung der bundesweiten Ausgleichsregelung erforderlichen Angaben nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2009 Die nachfolgende Tabelle gibt die von der SEW Stromversorgungs-GmbH nach § 8 Abs. 1 oder Abs. 2 EEG abgenommenen und nach § 16 Abs. 1 EEG vergüteten Strommengen, die für diese Strommengen nach Maßgabe der §§ 18 - 33 EEG i.V.m. § 66 EEG gezahlten Vergütungen sowie die vermiedenen Netzentgelte gemäß § 35 Abs. 2 EEG für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 wieder:
1 vermiedene Netzentgelte gemäß § 35 Abs. 2 EEG 2 Die direkt vermarktete Strommenge ist nicht in der Spalte "Einspeisemenge" enthalten. 3 Die "Vergütung" in der Zeile "Solare Strahlungsenergie" beinhaltet die nach § 33 Abs. 2 EEG (Solarstrom-Eigenverbrauch) geleisteten Zahlungen an Anlagenbetreiber i.H.v. 4.517,38 €. Die entsprechend selbst verbrauchten und damit nicht in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeisten Strommengen sind dagegen in der Spalte "Einspeisemenge" nicht enthalten. |