Allgemeine Strom-Tarife
und Grundversorgungstarife


Grundversorger im Netzgebiet nach § 36 EnWG ist die SEW Stromversorgungs-GmbH.

Allgemeine Preise und Bedingungen der Versorgung von Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes mit Elektrizität im Rahmen der Grundversorgung.

Die Allgemeinen Preise und Bedingungen der SEW Stromversorgungs-GmbH für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität im Rahmen der Grundversorgung entsprechen den Allgemeinen Tarifen und Bedingungen der SEW Stromversorgungs-GmbH für die allgemeine Versorgung von Letztverbrauchern mit Elektrizität, die hier angegeben sind.

"Haushaltskunden" im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen."



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