Die Netzentgelte der SEW Stromversorgungs-GmbH basieren auf der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzentgeltverordnung - StromNEV) vom 25.07.2005
Grundversorger nach § 36 Abs. 2 ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden nach § 3 Nr. 22 EnWG (Stichtag der Bestimmung: 01.07.2021) in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Der Grundversorger im Netzgebiet der SEW Stromversorgungs-GmbH nach § 36 Abs. 2 EnWG ist für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2024 die:
SEW Stromversorgungs-GmbH, Werkstr. 2, 85435 Erding
Nachweise für Wiederverkäufer von Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers der SEW Stromversorgungs GmbH: