Sie können uns gerne benachrichtigen, wenn die Straßenbeleuchtung ausgefallen ist. Die Kontaktdaten finden Sie unter Straßenbeleuchtung
Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,
in den vergangenen Tagen erhielten Haushalte in unserem Netzgebiet ein Schreiben der DMG Deutsche Messwesen zum Einbau eines Smart Meter Gateways.
Da dieses Schreiben bei einigen Kundinnen und Kunden zu Unsicherheit und Rückfragen geführt hat, möchten wir Sie über die Hintergründe informieren.
Wichtiger Hinweis Sie müssen auf das Schreiben der DMG Deutsche Messwesen nicht reagieren.
Die SEW Stromversorgungs-GmbH ist Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber.
Auch bei der SEW erfolgt ein gesetzlich notwendiger Zählerwechsel auf ein Smart-Meter-Gateway ohne zusätzliche Einbaukosten.
Sie müssen derzeit nichts veranlassen.
Wir informieren Sie rechtzeitig, sobald bei Ihnen ein entsprechender Zählerwechsel vorgesehen ist.
Kein verpflichtender Wechsel zur DMG
Das Schreiben der DMG vermittelt möglicherweise den Eindruck, dass Sie einen dort angebotenen Installationstermin vereinbaren oder einem Zählerwechsel zustimmen müssen.
Dies ist nicht der Fall.
Sie sind nicht verpflichtet, auf das Schreiben der DMG zu reagieren oder einen Vertrag mit der DMG abzuschließen.
Bei der DMG handelt es sich um einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber. Eine Beauftragung der DMG würde daher einen Wechsel Ihres bisherigen Messstellenbetreibers bedeuten. Bitte beachten Sie, dass die SEW Stromversorgungs-GmbH unabhängig vom gewählten Messstellenbetreiber weiterhin Ihr zuständiger Verteilnetzbetreiber bleibt und daher, sofern erforderlich, auch künftig Zählerstände erfassen bzw. den Zähler ablesen darf.
Zählerwechsel auch über die SEW
Als grundzuständiger Messstellenbetreiber ist die SEW Stromversorgungs-GmbH für den gesetzlich vorgesehenen Einbau und Betrieb moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme in unserem Messstellengebiet zuständig.
Sofern bei Ihnen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ein Austausch auf ein intelligentes Messsystem mit Smart-Meter-Gateway erforderlich ist, erfolgt der notwendige Einbau bzw. Zählerwechsel auch durch die SEW ohne zusätzliche Einbaukosten.
Wir werden Sie rechtzeitig direkt darüber informieren und, sofern erforderlich, einen Termin für den Zählerwechsel mit Ihnen abstimmen.
Bitte beachten Sie, dass die gesetzlich vorgesehenen laufenden Entgelte für den Messstellenbetrieb hiervon unberührt bleiben. Diese richten sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen bzw. veröffentlichten Preisregelungen.
Auch für die Inanspruchnahme gesetzlich vorgesehener Rabatte oder Entgeltreduzierungen ist ein Wechsel des Messstellenbetreibers nicht erforderlich. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, werden diese selbstverständlich auch bei der SEW entsprechend berücksichtigt und an Sie weitergegeben.
Was müssen Sie jetzt tun? Wenn Sie keinen Wechsel zu einem anderen Messstellenbetreiber wünschen: nichts.
Sie müssen auf das Schreiben der DMG nicht antworten und keinen Installationstermin über den dort angegebenen Link vereinbaren.
Die SEW Stromversorgungs-GmbH bleibt weiterhin Ihr zuständiger Messstellenbetreiber. Sobald bei Ihrem Zähler ein Austausch erforderlich ist, kommen wir direkt auf Sie zu.
Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.