Hier finden Sie die allgemeinen Preise der Grund- und Ersatzversorgung für das Versorgungsgebiet der SEW Stromversorgungs-GmbH.
Grundversorger ist laut EnWG (§36 Abs. 2) das Energieversorgungsunternehmen, das die meistern Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Grundversorgte Kunden sind alle Haushaltskunden, die entweder Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt kaufen oder für den Eigenverbrauch für berufliche, gewerbliche oder landwirtschalftiche Zwecke bis zu maximal 10.000 kWh pro Jahr.
Im Rahmen der Grundversorgung gelten zudem die Stromgrundversorgungsverordnung (Strom GVV) sowie die Ergänzenden Bedingungen:
Muster Abwendungsvereinbarung:
Preise für Haushaltskunden und Nicht-Haushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung:
Preise Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung:
Die Ersatzversorgung gilt längstens für drei Monate.