Die Zusammensetzung Ihres Strompreises auf einen Blick:
Grundsätzlich setzt sich der Strompreis aus drei Bestandteilen zusammen:
Netzentgelte
Messentgelte
Steuern, Abgaben und Umlagen
Strombeschaffung, Vertrieb und Service
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Stromkennzeichnung
Gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 7. Juli 2005, geändert 2021.
Die Veröffentlichung dient der Information der Verbaucher über die Zusammensetzung der Stromlieferung.
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