Stromversorgungs-GmbH Erding
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Zuschuss beim Erwerb eines Elektrofahrrads

Seit Jahren von unseren Kunden gut angenommen wird unser einmaliger Zuschuss beim Erwerb eines Elektrofahrrads bei einem unserer Fachhändler im Versorgungsgebiet der SEW Stromversorgungs-GmbH. Gegen Vorlage der Originalrechnung unterstützen wir Sie als Kunden seit 01.07.2011 beim Kauf eines Fahrrads mit Elektrounterstützungsantrieb einmalig mit einem Förderbeitrag von 70 € (inkl. 19% MwSt.). Dieser wird in der nächstfolgenden Jahresabrechnung im Januar angerechnet. Damit möchten wir die Elektromobilität fördern, einen weiteren Beitrag zum Umweltschutz leisten sowie eine Alternative zum Auto attraktiver gestalten.

Weitere Bedingungen:
  • Der Zuschuss wird einmalig in Höhe von 70 € (inkl. 19% MwSt.) innerhalb sieben Jahren auf ein E-Bike gewährt
    (je aktiven Haushaltskunden und Kundennummer im Strombezug)
  • Der Förderbeitrag wird bei folgenden Tarifen angerechnet:
    SEW Single, SEW Family, Sempt Strom, SEW Singleplus, SEW Familyplus, Sempt Ökoplus
  • Der Rechnungsempfänger muss dem Vertragsinhaber entsprechen
  • Der Zuschuss entfällt, sofern im Jahr der Beantragung oder/und Auszahlung gekündigt wird
  • Wir unterstützen ausschließlich folgende Fachhändler in unserem Versorgungsgebiet:

    Ottenhofen
    TRAUMVELO
    Schwillacher Str. 2a
    85570 Ottenhofen

    Pastetten
    Zweirad Walkam
    Steidler-Ring 30
    85669 Pastetten

    Walpertskirchen
    Der Radl Sepp
    Am Bahndamm 12
    85469 Walpertskirchen

    Wörth
    MO-BI-TEC
    Hörlkofener Str. 20
    85457 Wörth


Stand: 16.09.2019