Kunden werben Kunden - Weiterempfehlen und Prämien kassieren - So geht's: Empfehlen Sie uns Ihren Freunden, Bekannten und Familienmitgliedern. Für jeden wirksamen Vertragsabschluss bei uns schenken wir Ihnen und dem neu geworbenen Kunden je eine Prämie von 20 € (inkl. 19% MwSt.) in Form eines Einkaufsgutscheins bei einem unserer lokalen mittelständischen Partner (z.B. Bäcker, Metzger, Tankgutschein). Die Werbung unserer Tarife ist ganz einfach: Sie benötigen lediglich einen aktiven Stromliefervertrag bei der SEW Stromversorgungs-GmbH um Ihre Prämie zu erhalten. Ein neuer Kunde ist, wer innerhalb der letzten 12 Monate keinen Stromliefervertrag bei der SEW Stromversorgungs-GmbH hatte. Wir senden Ihnen ca. 6 Wochen nach erfolgreichem Abschluss eines Stromliefervertrages und Eingang der ersten Strom-Abschlagsrechnung des neuen Kunden die Prämie mit Briefpost zu. Wird die Bestellung storniert oder widerrufen, gibt es leider keine Prämie.
Eine Übersicht unserer Partner finden Sie hier.
Zur Teilnahme füllen Sie bitte beiligendes Formular aus und senden dies bitte per Post an die SEW Stromversorgungs-GmbH, Werkstr. 2, 85435 Erding.
Seit Jahren von unseren Kunden gut angenommen wird unser einmaliger Zuschuss beim Erwerb eines Elektrofahrrads bei einem unserer Fachhändler im Versorgungsgebiet der SEW Stromversorgungs-GmbH. Gegen Vorlage der Originalrechnung unterstützen wir Sie als Kunden seit 01.07.2011 beim Kauf eines Fahrrads mit Elektrounterstützungsantrieb einmalig mit einem Förderbeitrag von 70 € (inkl. 19% MwSt.). Dieser wird in der nächstfolgenden Jahresabrechnung im Januar angerechnet. Damit möchten wir die Elektromobilität fördern, einen weiteren Beitrag zum Umweltschutz leisten sowie eine Alternative zum Auto attraktiver gestalten.
Weitere Bedingungen:
Der Zuschuss wird einmalig in Höhe von 70 € (inkl. 19% MwSt.) innerhalb sieben Jahren auf ein E-Bike gewährt (je aktiven Haushaltskunden und Kundennummer im Strombezug)
Der Förderbeitrag wird bei folgenden Tarifen angerechnet: SEW Single, SEW Family, Sempt Strom, SEW Singleplus, SEW Familyplus, Sempt Ökoplus
Der Rechnungsempfänger muss dem Vertragsinhaber entsprechen
Der Zuschuss entfällt, sofern im Jahr der Beantragung oder/und Auszahlung gekündigt wird
Wir unterstützen ausschließlich folgende Fachhändler in unserem Versorgungsgebiet:
Ottenhofen
TRAUMVELO
Schwillacher Str. 2a
85570 Ottenhofen
Walpertskirchen
Der Radl Sepp
Am Bahndamm 12
85469 Walpertskirchen
Wörth
MO-BI-TEC
Hörlkofener Str. 20
85457 Wörth
Stand: 16.09.2019
Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,
in den vergangenen Tagen erhielten Haushalte in unserem Netzgebiet ein Schreiben der DMG Deutsche Messwesen zum Einbau eines Smart Meter Gateways.
Da dieses Schreiben bei einigen Kundinnen und Kunden zu Unsicherheit und Rückfragen geführt hat, möchten wir Sie über die Hintergründe informieren.
Wichtiger Hinweis Sie müssen auf das Schreiben der DMG Deutsche Messwesen nicht reagieren.
Die SEW Stromversorgungs-GmbH ist Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber.
Auch bei der SEW erfolgt ein gesetzlich notwendiger Zählerwechsel auf ein Smart-Meter-Gateway ohne zusätzliche Einbaukosten.
Sie müssen derzeit nichts veranlassen.
Wir informieren Sie rechtzeitig, sobald bei Ihnen ein entsprechender Zählerwechsel vorgesehen ist.
Kein verpflichtender Wechsel zur DMG
Das Schreiben der DMG vermittelt möglicherweise den Eindruck, dass Sie einen dort angebotenen Installationstermin vereinbaren oder einem Zählerwechsel zustimmen müssen.
Dies ist nicht der Fall.
Sie sind nicht verpflichtet, auf das Schreiben der DMG zu reagieren oder einen Vertrag mit der DMG abzuschließen.
Bei der DMG handelt es sich um einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber. Eine Beauftragung der DMG würde daher einen Wechsel Ihres bisherigen Messstellenbetreibers bedeuten. Bitte beachten Sie, dass die SEW Stromversorgungs-GmbH unabhängig vom gewählten Messstellenbetreiber weiterhin Ihr zuständiger Verteilnetzbetreiber bleibt und daher, sofern erforderlich, auch künftig Zählerstände erfassen bzw. den Zähler ablesen darf.
Zählerwechsel auch über die SEW
Als grundzuständiger Messstellenbetreiber ist die SEW Stromversorgungs-GmbH für den gesetzlich vorgesehenen Einbau und Betrieb moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme in unserem Messstellengebiet zuständig.
Sofern bei Ihnen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ein Austausch auf ein intelligentes Messsystem mit Smart-Meter-Gateway erforderlich ist, erfolgt der notwendige Einbau bzw. Zählerwechsel auch durch die SEW ohne zusätzliche Einbaukosten.
Wir werden Sie rechtzeitig direkt darüber informieren und, sofern erforderlich, einen Termin für den Zählerwechsel mit Ihnen abstimmen.
Bitte beachten Sie, dass die gesetzlich vorgesehenen laufenden Entgelte für den Messstellenbetrieb hiervon unberührt bleiben. Diese richten sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen bzw. veröffentlichten Preisregelungen.
Auch für die Inanspruchnahme gesetzlich vorgesehener Rabatte oder Entgeltreduzierungen ist ein Wechsel des Messstellenbetreibers nicht erforderlich. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, werden diese selbstverständlich auch bei der SEW entsprechend berücksichtigt und an Sie weitergegeben.
Was müssen Sie jetzt tun? Wenn Sie keinen Wechsel zu einem anderen Messstellenbetreiber wünschen: nichts.
Sie müssen auf das Schreiben der DMG nicht antworten und keinen Installationstermin über den dort angegebenen Link vereinbaren.
Die SEW Stromversorgungs-GmbH bleibt weiterhin Ihr zuständiger Messstellenbetreiber. Sobald bei Ihrem Zähler ein Austausch erforderlich ist, kommen wir direkt auf Sie zu.
Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.