SEW Haus in der Ferne. Im Vordergrund ist die Sempt (Fluss) zu sehen.

Unsere Geschichte

1906 Bau des Kraftwerks in Pretzen von Pfarrer Fischer
Stromerzeugung aus zwei eisernen Wasserrädern mit insgesamt rd. 20 PS
Produktion von Gleichstrom mit 220 Volt
Versorgung der umliegenden Anwesen in Pretzen und der Pfarrkirche sowie Teile von Altenerding
1908 Kauf und Umbau der alten Mühle in Singlding von Pfarrer Fischer
Ersetzen des alten Wasserrades durch eine leistungsfähigere Francis-Turbine
sowie Stillegung des Sägewerks
Ausweitung der Versorgung im Westen über Stammham und Werndlfing bis Aufkirchen
im Osten kamen Indorf, Kiefing, Voggenöd und Wattendorf hinzu
1910 Verkauf der beiden E-Werke von Pfarrer Fischer an die Ingenieuere Johannes Euchler und Ferdinand Schmid
Umstellung der Erzeugung von 220 V Gleichstrom auf Wechselstrom mit 3150 Volt
Vorteile waren eine größere Spannungsstabilität und geringere Übertragungsverluste
Versorgung von rd. 20 Ortschaften um Pretzen und Singlding mit Strom
1911 Konkurs der beinden Ingenieure Johannes Euchler und Ferdinand Schmid
Ersteigerung der Konkursmasse von Baumeister Johann Auer
1914 Vertiefung und Ausbau des Flussbettes in Singlding
1918 Modernisierung des Wekes in Pretzen und Einbau einer Francis Turbine
1924 Erneute Modernisierung des Werkes in Pretzen durch Einbau einer liegenden Francis Turbine mit Saugrohr
Leistungssteigerung auf 140 PS
1918-1925 Anschluss vieler Ortschaften, Weiler und einzelner Gehöfte
u.a. Moosinning, Hohenlinden, Untermailling, Obergeislbach, Au und Papferding
Spannungsumstellung z.T. auf 7 kV
1926 Nach Fertigstellung des Mittleren Isarkanals bezogen die Sempt-Elektrizitäts-Werke
zusätzlich Strom aus dem Kraftwerk Aufkirchen der "Mittleren Isarkanal AG"
Die eigene Stromproduktion konnte den Strombedarf nicht mehr decken.
Beginn der Spannungsumstellung auf 10 kV
1951-1955 Abriss des alten E-Werks Gebäudes in Pretzen und Neubau eines Bürohauses mit Werkstatt und Maschinenhaus
1956 Erstellung einer 10 kV Verbindung mit der Fa. F. X. Meiller München von Herdweg über Ottenhofen nach Neuching
Reserveeinspeisung von Markt Schwaben nach Ottenhofen
1961 Neubau einer 20 kV Doppelleitung von Aufkirchen nach Aufhausen
1961-1969 Spannungsumstellung von 10 kV auf 20 kV
1980 Neubau eines modernen Umspannwerkes in Wörth (110 kV/20 kV)
mit einem Schalthaus, 10 Schaltfeldern und einer Umspannerleistung von 2 x 20 MVA
2000 Übernahme des Versorgungsgebietes Ottenhofen, Teile Markt Schwaben und Eichenried von der Fa. F. X. Meiller in München
Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,

in den vergangenen Tagen erhielten Haushalte in unserem Netzgebiet ein Schreiben der DMG Deutsche Messwesen zum Einbau eines Smart Meter Gateways.

Da dieses Schreiben bei einigen Kundinnen und Kunden zu Unsicherheit und Rückfragen geführt hat, möchten wir Sie über die Hintergründe informieren.

Wichtiger Hinweis
Sie müssen auf das Schreiben der DMG Deutsche Messwesen nicht reagieren.

Die SEW Stromversorgungs-GmbH ist Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber.

Auch bei der SEW erfolgt ein gesetzlich notwendiger Zählerwechsel auf ein Smart-Meter-Gateway ohne zusätzliche Einbaukosten.

Sie müssen derzeit nichts veranlassen.
Wir informieren Sie rechtzeitig, sobald bei Ihnen ein entsprechender Zählerwechsel vorgesehen ist.



Kein verpflichtender Wechsel zur DMG
Das Schreiben der DMG vermittelt möglicherweise den Eindruck, dass Sie einen dort angebotenen Installationstermin vereinbaren oder einem Zählerwechsel zustimmen müssen.

Dies ist nicht der Fall.
Sie sind nicht verpflichtet, auf das Schreiben der DMG zu reagieren oder einen Vertrag mit der DMG abzuschließen.
Bei der DMG handelt es sich um einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber. Eine Beauftragung der DMG würde daher einen Wechsel Ihres bisherigen Messstellenbetreibers bedeuten. Bitte beachten Sie, dass die SEW Stromversorgungs-GmbH unabhängig vom gewählten Messstellenbetreiber weiterhin Ihr zuständiger Verteilnetzbetreiber bleibt und daher, sofern erforderlich, auch künftig Zählerstände erfassen bzw. den Zähler ablesen darf.

Zählerwechsel auch über die SEW
Als grundzuständiger Messstellenbetreiber ist die SEW Stromversorgungs-GmbH für den gesetzlich vorgesehenen Einbau und Betrieb moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme in unserem Messstellengebiet zuständig.

Sofern bei Ihnen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ein Austausch auf ein intelligentes Messsystem mit Smart-Meter-Gateway erforderlich ist, erfolgt der notwendige Einbau bzw. Zählerwechsel auch durch die SEW ohne zusätzliche Einbaukosten.
Wir werden Sie rechtzeitig direkt darüber informieren und, sofern erforderlich, einen Termin für den Zählerwechsel mit Ihnen abstimmen.

Bitte beachten Sie, dass die gesetzlich vorgesehenen laufenden Entgelte für den Messstellenbetrieb hiervon unberührt bleiben. Diese richten sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen bzw. veröffentlichten Preisregelungen.

Auch für die Inanspruchnahme gesetzlich vorgesehener Rabatte oder Entgeltreduzierungen ist ein Wechsel des Messstellenbetreibers nicht erforderlich. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, werden diese selbstverständlich auch bei der SEW entsprechend berücksichtigt und an Sie weitergegeben.

Was müssen Sie jetzt tun?
Wenn Sie keinen Wechsel zu einem anderen Messstellenbetreiber wünschen: nichts.
Sie müssen auf das Schreiben der DMG nicht antworten und keinen Installationstermin über den dort angegebenen Link vereinbaren.

Die SEW Stromversorgungs-GmbH bleibt weiterhin Ihr zuständiger Messstellenbetreiber. Sobald bei Ihrem Zähler ein Austausch erforderlich ist, kommen wir direkt auf Sie zu.

Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.