SEW Haus in der Ferne. Im Vordergrund ist die Sempt (Fluss) zu sehen.

AKTUELL: Energiepreisbremse


Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Ab 1. März 2023 werden die Entlastungen umgesetzt. Wir werden Sie, unsere Kundinnen und Kunden, zeitnah mit einem Anschreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.


Die Preisbremsen funktionieren für Haushalte und kleine Unternehmen bis einschließlich 30.000 kWh wie folgt: Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Verbrauch aus dem Referenzjahr 2021) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs. Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis für Strom: 40 Cent/kWh brutto.


Für die Energie, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen Sie den vertraglich vereinbarten Tarif.


Die Energiepreisbremsen starten im März 2023, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Über die genaue Änderung Ihres Abschlages werden wir Sie noch persönlich informieren. Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremsen auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt, kann von der Bundesregierung ggf. noch um weitere vier Monate bis zum 30. April 2024 verlängert werden. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen.


Die stark gestiegenen Energiepreise sind für die Kundinnen und Kunden eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kosten-Belastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse. Tipps zum Energiesparen finden Sie auf unserer Website unter www.sewerding.de/zus_informationen und auf der Website www.sparenwasgeht.de.



Weitere Informationen

Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,

in den vergangenen Tagen erhielten Haushalte in unserem Netzgebiet ein Schreiben der DMG Deutsche Messwesen zum Einbau eines Smart Meter Gateways.

Da dieses Schreiben bei einigen Kundinnen und Kunden zu Unsicherheit und Rückfragen geführt hat, möchten wir Sie über die Hintergründe informieren.

Wichtiger Hinweis
Sie müssen auf das Schreiben der DMG Deutsche Messwesen nicht reagieren.

Die SEW Stromversorgungs-GmbH ist Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber.

Auch bei der SEW erfolgt ein gesetzlich notwendiger Zählerwechsel auf ein Smart-Meter-Gateway ohne zusätzliche Einbaukosten.

Sie müssen derzeit nichts veranlassen.
Wir informieren Sie rechtzeitig, sobald bei Ihnen ein entsprechender Zählerwechsel vorgesehen ist.



Kein verpflichtender Wechsel zur DMG
Das Schreiben der DMG vermittelt möglicherweise den Eindruck, dass Sie einen dort angebotenen Installationstermin vereinbaren oder einem Zählerwechsel zustimmen müssen.

Dies ist nicht der Fall.
Sie sind nicht verpflichtet, auf das Schreiben der DMG zu reagieren oder einen Vertrag mit der DMG abzuschließen.
Bei der DMG handelt es sich um einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber. Eine Beauftragung der DMG würde daher einen Wechsel Ihres bisherigen Messstellenbetreibers bedeuten. Bitte beachten Sie, dass die SEW Stromversorgungs-GmbH unabhängig vom gewählten Messstellenbetreiber weiterhin Ihr zuständiger Verteilnetzbetreiber bleibt und daher, sofern erforderlich, auch künftig Zählerstände erfassen bzw. den Zähler ablesen darf.

Zählerwechsel auch über die SEW
Als grundzuständiger Messstellenbetreiber ist die SEW Stromversorgungs-GmbH für den gesetzlich vorgesehenen Einbau und Betrieb moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme in unserem Messstellengebiet zuständig.

Sofern bei Ihnen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ein Austausch auf ein intelligentes Messsystem mit Smart-Meter-Gateway erforderlich ist, erfolgt der notwendige Einbau bzw. Zählerwechsel auch durch die SEW ohne zusätzliche Einbaukosten.
Wir werden Sie rechtzeitig direkt darüber informieren und, sofern erforderlich, einen Termin für den Zählerwechsel mit Ihnen abstimmen.

Bitte beachten Sie, dass die gesetzlich vorgesehenen laufenden Entgelte für den Messstellenbetrieb hiervon unberührt bleiben. Diese richten sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen bzw. veröffentlichten Preisregelungen.

Auch für die Inanspruchnahme gesetzlich vorgesehener Rabatte oder Entgeltreduzierungen ist ein Wechsel des Messstellenbetreibers nicht erforderlich. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, werden diese selbstverständlich auch bei der SEW entsprechend berücksichtigt und an Sie weitergegeben.

Was müssen Sie jetzt tun?
Wenn Sie keinen Wechsel zu einem anderen Messstellenbetreiber wünschen: nichts.
Sie müssen auf das Schreiben der DMG nicht antworten und keinen Installationstermin über den dort angegebenen Link vereinbaren.

Die SEW Stromversorgungs-GmbH bleibt weiterhin Ihr zuständiger Messstellenbetreiber. Sobald bei Ihrem Zähler ein Austausch erforderlich ist, kommen wir direkt auf Sie zu.

Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.