SEW Haus in der Ferne. Im Vordergrund ist die Sempt (Fluss) zu sehen.

AKTUELL: Energiepreisbremse


Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Ab 1. März 2023 werden die Entlastungen umgesetzt. Wir werden Sie, unsere Kundinnen und Kunden, zeitnah mit einem Anschreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.


Die Preisbremsen funktionieren für Haushalte und kleine Unternehmen bis einschließlich 30.000 kWh wie folgt: Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Verbrauch aus dem Referenzjahr 2021) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs. Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis für Strom: 40 Cent/kWh brutto.


Für die Energie, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen Sie den vertraglich vereinbarten Tarif.


Die Energiepreisbremsen starten im März 2023, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Über die genaue Änderung Ihres Abschlages werden wir Sie noch persönlich informieren. Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremsen auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt, kann von der Bundesregierung ggf. noch um weitere vier Monate bis zum 30. April 2024 verlängert werden. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen.


Die stark gestiegenen Energiepreise sind für die Kundinnen und Kunden eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kosten-Belastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse. Tipps zum Energiesparen finden Sie auf unserer Website unter www.sewerding.de/zus_informationen und auf der Website www.sparenwasgeht.de.



Weitere Informationen

Aufgrund einer allgemeinen neuen Regelung und Einführung zum 24-Stunden-Lieferantenwechsel, bitten wir Sie um Verständnis, dass es derzeit dadurch zu verlängerten Bearbeitungszeiten kommen kann.


WICHTIGER HINWEIS ZUM 24-STUNDEN-LIEFERANTENWECHSEL

Aufgrund der erforderlichen Systemumstellung bei allen deutschen Stromanbietern können im Zeitraum vom 28.05.2025 bis einschließlich 10.6.2025 keine An- und Abmeldungen von Stromlieferverträgen sowie Umzugsmeldungen durchgeführt werden.

Gerne können Sie uns auch in dieser Zeit Ihr Anliegen mitteilen. Dieses wird schnellstmöglich nach der Systemumstellung und den dann gültigen Wechselfristen weiterverarbeitet. Sobald der Wechselprozess abgeschlossen ist, erhalten Sie die entsprechende schriftliche Vertragsbestätigung.

Ab 6. Juni 2025 gelten für Stromanbieter neue Prozesse und Fristen.

Was Sie wissen und beachten müssen:

Hinweis zur Marktlokationsidentifikationsnummer (MaLo-ID)

Für einen schnellen und reibungslosen Stromlieferantenwechsel ist die MaLo-ID zentral, da sie die Verbrauchsstellen eindeutig definiert und selbst im Falle eines Zählerwechsels unveränderbar bleibt. Mit dieser Nummer können die Marktteilnehmer Verbrauchsstelle und Zählernummer eindeutig zuordnen und die Kommunikation untereinander vereinfachen.

Wichtig: Sie finden die MaLo-ID auf Ihrer letzten Stromrechnung unterhalb Ihrer Zählernummer.

Das Wichtigste auf einen Blick: